ABE Recaro Ergomed.pdf

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Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
90400*07
Gerät:
Fahrzeugsitze (Einzelsitze)
Typ:
Ergomed
Inhaber der ABE
und Hersteller:
RECARO GmbH & Co.KG
DE-73230 Kirchheim unter Teck
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
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2
Nummer der ABE: 90400*07
Die Fahrzeugsitze (Einzelsitze), Typ Ergomed, dürfen auch mit den im beiliegenden
Nachtragsgutachten genannten Einbaukonsolen (Adaptern) zur Verwendung in den dort
aufgeführten Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Kraftfahrt GmbH, TÜV
Rheinland Group, Köln, vom 15.05.2007 festgehaltenen Angaben
Flensburg, 18.06.2007
Im Auftrag
(Hunkele)
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 93AN0184-07
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 90400*07
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg,
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV Rheinland Group
Gutachten Nr. 93AN0184-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE Nr. 90400
nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO
Fahrzeugteil
Typ
Antragsteller
: Einzelsitz für Kfz
: Ergomed
: Recaro GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
0.
0.1
0.2
0.3
0.4
Änderungen
Es wird berichtigt
Es wird geändert
Es wird hinzugefügt
Es entfällt
:
:
:
:
- --
- --
- Erweiterung des Verwendungsbereiches
- DaimlerChrysler, CLK-Klasse, Typ 209, Konsole
68.84.19/-29
1.
1.1
Allgemeine Angaben zum Einzelsitz
Hersteller und
Antragsteller
:
Recaro GmbH & Co. KG
Stuttgarter Straße 73
D-73230 Kirchheim/Teck
s.o.
1.2
Vertriebsfirma und
Zustellungsbevollmächtigter
Typ
Ort und Art der
Kennzeichnung
:
1.3
1.4
:
:
Ergomed
Auf dem vorderen Motorhalter der Neigungsverstel-
lung durch Anbringung eines nicht zerstörungsfrei zu
entfernenden Aufklebers (geprüft nach KBA-Merkblatt
für Fabrikschilder):
- Hersteller
: „RECARO“
- Typ
: „Ergomed“
- Typzeichen : „KBA 90400“
Diese Kennzeichnung ist auch in eingebautem Zu-
stand sichtbar.
1.5
1.6
Technische Beschreibung
Einbauanleitung
:
:
unverändert
Dem Endverbraucher ist eine dem Fahrzeugtyp ent-
sprechende Einbauanleitung mitzuliefern, die auch die
Angabe der Anzugsdrehmomente der Befestigungs-
schrauben / -muttern enthält.
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
ABE_FT_N.DOT-1.3-30.04.97
93AN0184-07.doc
Seite 1
TÜV Rheinland Group
Gutachten Nr. 93AN0184-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE Nr. 90400
nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO
Fahrzeugteil
Typ
Antragsteller
: Einzelsitz für Kfz
: Ergomed
: Recaro GmbH & Co. KG, D-73230 Kirchheim/Teck
1.7
Stilllegung des Seitenairbags
:
Bei einigen Fahrzeugtypen wird der im serienmäßigen
Sitz integrierte Seitenairbag durch den Austausch ge-
gen einen Recaro-Sitz stillgelegt. Dabei sind nachfol-
gende Punkte zu beachten:
- Durch die Stilllegung ist die zusätzliche Schutzfunk-
tion durch den Seitenairbag für diesen Sitzplatz
nicht mehr gewährleistet. Die gesetzlich geforderten
Schutzkriterien sind jedoch auch ohne Seitenairbag
erfüllt.
- Für die Stilllegung, die Montagearbeiten, die Aufbe-
wahrung und die Lagerung von Sitzen mit Seiten-
airbag gelten die VKBl-Verlautbarung Nr. 28/1999
sowie der § 35a StVZO, Erläuterung 31 (TÜVIS
Stand 10/97) und sind zu beachten.
- Ein sinnfälliges Piktogramm, das auf die Stilllegung
des Seitenairbag hinweist, ist für den jeweiligen
Sitzplatz gut erkennbar in geeigneter Weise anzu-
bringen.
- Durch die Stilllegung erlischt die Betriebserlaubnis
des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich eine Ab-
nahme des Einbaus gemäß § 19 (3) StVZO, Punkt
3 durchgeführt wird.
- Der Vertreiber muss diese Informationen in geeig-
neter Weise an den Verbraucher weitergeben.
Anmerkungen zur Stilllegung
des Seitenairbags
:
Mit einem Airbag ausgestattete Fahrzeugkomponenten
unterliegen der besonderen Überwachung des
Fahrzeugherstellers. Eine Manipulation an solchen
Teilen, z.B. Stilllegungs-, Einbau-, Prüf- und Montage-
arbeiten darf nur durch geschultes Fachpersonal vor-
genommen werden. Aus diesem Grund darf der Aus-
tausch des Seriensitzes mit integriertem Seitenairbag
gegen einen Recaro-Sitz nur durch gemäß Spreng-
stoffgesetz geschultes Personal einer von Recaro
autorisierten Fachwerkstatt anhand der mitgelieferten
Einbauanleitung durchgeführt werden.
Als Nachweis über die von der umrüstenden Werkstatt
durchgeführten Arbeiten ist:
- eine Durchschrift der von der umrüstenden Werkstatt
vollständig ausgefüllten Garantiekarte an Recaro zu
übersenden,
- eine Bestätigung (z.B.: Rechnung) der umrüstenden
Werkstatt gemeinsam mit dem Abdruck der Allge-
meinen Betriebserlaubnis bei der Abnahme des Ein-
baus vorzulegen.
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
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