c't 2017 Nr 01.pdf

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1
technik
24. 12. 2016
Spiele-
Highlights
Big Data bei Finanz-Scoring, Preisaufschlägen, Jobsuche …
Digital
gebrandmarkt
So werden Sie hinterrücks bewertet
Günstige DirectX-12-Grafikkarten
Aktivitätstracker im Test
Tails-Linux anpassen
Android-Filemanager
IoT-Button selbstgebaut
Steuerbetrug im Online-Handel
Effekt-Plug-ins peppen Fotos auf
Eigene Chatbots programmieren
Fahrtenbuch-Apps sparen Steuern
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So lange halten SSDs
Dauertest: SSDs kaputtgeschrieben
Tipps für mehr Lebensdauer
c’t 2017, Heft 1
c
L a u d a t i o
a u f
u n s e r e
w e i s e n
R i c h t e r
Liebes Landgericht Hamburg, Ihr habt 2016
den Trend für die wichtigste politische
Entscheidung gesetzt, die Deutschland im 21.
Jahrhundert getroffen hat: das Internetverbot.
Zum 10-jährigen Jubiläum des Urteils kann das
Bundesministerium für Internetverbot dieser
richtungsweisenden Entscheidung durchschla-
genden Erfolg attestieren. Mit dem Quasi-Verbot
von Links begann ein unaufhaltsamer Siegeszug
der Vernunft. Mit Gerichtsurteil um Gerichts-
urteil festigten weise Richter den deutschen
Abschied aus dem Internet.
Die Gesetze zur innerdeutschen Cyber-Sicherheit
trennten die Bundesrepublik vom Internet und
erzeugten so einen undurchdringlichen Schutz vor
russischen Hackern. Cyber-Angriffe auf Atom-
kraftwerke, Flugzeuge oder digitale Wahlmanipu-
lationen, wie sie zuvor ständig vorkamen, finden
nicht mehr statt – nicht zuletzt wegen der
straffen Durchsetzung des Hacker-Paragrafen und
der Verpflichtung, jede in Deutschland einge-
setzte Software vom Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik zertifizieren zu lassen.
Mit dem Verbot von sozialen Netzwerken
verbesserte sich die deutsche Kommunikations-
kultur massiv: Straftaten wie Trollen und
Hassreden sind praktisch nicht mehr existent.
Das Messenger-Verbot sorgte für eine
Renaissance von SMS und Telefonzelle und
sanierte die deutschen Kommunikationskonzerne.
Ein überteuerter und technisch unsinniger
Ausbau des Glasfasernetzes wurde überflüssig.
Auch das Problem der Fake-News wurde gelöst, da
lokale Tageszeitungen für die Bundesbürger
wieder meinungsbildend sind. Nachrichtenredak-
tionen erfüllen wieder ihre althergebrachte
Torwächter-Funktion – das Ganze unter Aufsicht
des Bundesamts für korrekte Informationsüber-
mittlung, das den Wahrheitsgehalt aller
Nachrichtenmeldungen sicherstellt.
Besonders freue ich mich über die „USB-Stick“-
Richtlinie, die die Verbreitung von Speicher-
medien unter Strafe stellt. Sie sorgt für die
Sicherung der deutschen Unterhaltungsindustrie
und der von ihr abhängigen Arbeitsplätze. Das
Bundesministerium für Urheberrechtsdurchsetzung
verkündete dieses Jahr Rekordeinnahmen.
Aktuell hervorheben möchte ich den Schlag gegen
die verfassungsfeindlichen Organisationen CCC,
Freifunk und die Linux-User-Groups. Die Agenten
des BND haben wichtige Hintermänner der Organi-
sationen festnehmen können.
Ich denke, Sie stimmen mir zu, wenn ich sage,
dass das Internet-Verbot für ein besseres
Deutschland gesorgt hat. Die Bundesbürger sind
glücklicher und zufriedener als je zuvor. Wir
hier beim Ministerium hören jedenfalls keine
Klagen.
Merlin Schumacher, Pressesprecher des Bundes-
ministeriums für Internetverbot, am 09.12.2026
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c’t 2017, Heft 1
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